Die Sportgerichtsbarkeit innerhalb der Regionalliga Südwest

Die RLSW Regionalliga Südwest GmbH bildet ein Sportgericht (1. Instanz) und ein Berufungsgericht (2. Instanz). Die Mitglieder des Sportgerichts und des Berufungsgerichts sind nur an geltendes Recht gebunden und unterliegen keinen Weisungen der Gesellschaftsorgane. Näheres regelt die von der Gesellschafterversammlung beschlossene Rechts- und Verfahrensordnung.

Die Mitglieder des Sportgerichts:

Die Mitglieder des Berufungsgerichts: