Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung besteht aus jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der neun Gesellschafter-Verbände. Sie ist insbesondere für die Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte und Maßnahmen zuständig, welche sich aus dem § 14 des Gesellschaftsvertrags ergeben. 

Aktuell werden die einzelnen Landes- und Regionalverbände wie folgt in der Gesellschafterversammlung vertreten: